Allgemeine Geschäftsbedingungen der AI Technik GmbH

§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Allen Angeboten, Bestellungen, Vertragsverhältnissen, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma AI Technik GmbH zu Grunde. Sie gelten uneingeschränkt, so weit nicht im Angebot, in der Bestellung oder im Text der Auftragsbestätigung etwas Abweichendes vereinbart worden ist.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der AI Technik GmbH und dem Besteller ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
3. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AI Technik GmbH. Die Geschäftsbedingungen der Vertragspartner gelten nicht.
4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AI Technik GmbH gelten grundsätzlich auch als vereinbart, soweit Verträge internationale Rechtsbeziehungen aufweisen, insbesondere mit ausländischen Vertragspartnern abgeschlossen werden oder sich auf Lieferungen und Leistungen mit Auslandsberührung beziehen.

§ 2 Vertragsabschluss
1. Verträge kommen durch das Vertragsangebot/die Bestellung des Bestellers und die schriftliche Annahmeerklärung / Auftragsbestätigung der AI Technik GmbH zustande.
2. Angaben der AI Technik GmbH in Prospekten, Anzeigen, Leistungsbeschreibungen und Leistungsofferten sind unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich im Vertrag vereinbart.
3. Zeichnungen, Skizzen, Pläne, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten, welche vom Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen anfänglich oder nachträglich erstellt und zum Gegenstand der Leistungsausführung gemacht worden sind, sind nur verbindlich, wenn ihre Verbindlichkeit in dem Vertrag oder einer späteren schriftlichen Nebenabrede ausdrücklich vereinbart worden sind.
4. Die Bindung der AI Technik GmbH an ein Vertragsangebot, eine Bestellung oder andere Erklärungen richten sich nach deren Inhalt, ansonsten nach dem Gesetz.
5. Die AI Technik GmbH behält sich vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, soweit diese technisch notwendig oder sinnvoll erscheinen und hierdurch der Wert und die Gebrauchsfähigkeit der gelieferten Ware nicht beeinträchtigt werden. Die AI Technik GmbH ist jedoch nicht verpflichtet, technische Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen. Ferner sind unwesentliche Änderungen jederzeit zulässig, wenn sie dem Besteller zumutbar sind.
6. Sämtliche Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge oder andere Unterlagen bleiben Eigentum der AI Technik GmbH. Soweit an ihnen ein Urheberrecht begründet ist, bleibt dieses bei der AI Technik GmbH. Die genannten Unterlagen dürfen ohne vorherige Zustimmung der AI Technik GmbH weder weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden.
7. Das Beantragen und Erwirken erforderlicher behördlicher oder sonstiger Genehmigungen gehört nicht zu den Leistungspflichten der AI Technik GmbH. Soweit die Leistung der AI Technik GmbH vom Vorliegen solcher Genehmigungen abhängt, ist der Auftraggeber auf eigene Kosten verpflichtet, die Genehmigung und die zur Ausführung der Leistung notwendigen Unterlagen der AI Technik GmbH zur Verfügung zu stellen.
8. Die Erfüllung aller Anforderungen und Pflichten aus der Verordnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen, insbesondere der Erarbeitung, Umsetzung und Überwachung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans ist ausschließlich Sache des Auftraggebers.
9. Alle Verträge, Vertragsergänzungen oder -änderungen, Nachträge und sonstige vertragliche Gestaltungserklärungen bedürfen der Schriftform.
10. Soweit Verträge internationale Rechtsbeziehungen aufweisen, insbesondere mit ausländischen Vertragspartnern abgeschlossen werden oder sich auf Lieferungen und Leistungen mit Auslandsberührung beziehen, wird als Vertragsstatut grundsätzlich deutsches Recht vereinbart. Dies gilt grundsätzlich für sämtliche Rechtsfragen aus Anlass des abgeschlossenen Vertrages, insbesondere Abschluss, Auslegung, Erfüllung, Leistungsstörung, Haftung, Gewährleistung, Zahlungen, Verjährung etc.

§ 3 Liefer- und Leistungszeit
1. Fristen und Termine sind nur verbindlich, soweit sie im Vertrag schriftlich vereinbart sind.
2. Eine Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
3. Hat der Besteller Vorleistungen zu erbringen, Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben zu beschaffen oder eine vereinbarte Anzahlung/ Vorauszahlung zu erbringen, beginnt die Lieferfrist nicht vor Erfüllung dieser Vorleistungen.
4. Sind im Vertrag Fristen und Termine ausdrücklich als unverbindlich vereinbart, wirkt ihre Überschreitung grundsätzlich nicht verzugsbegründend.
5. Soweit Verzögerungen der Leistungserbringung auf dauerhaften Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik/Aussperrung oder Rohstofferschöpfung beruhen, gerät die AI Technik GmbH hierdurch nicht in Verzug. Dies gilt auch für Verzögerungen aufgrund sonstiger unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände, durch welche die AI Technik GmbH an der Erfüllung gehindert wird und die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte. Sind Ausführungsfristen nicht vereinbart, so ist mit den Arbeiten unverzüglich nach Auftragsbestätigung, spätestens jedoch 12 Werktage nach Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen, sofern der Auftraggeber die nach § 2 Nr. 7 erforderlichen Unterlagen und Genehmigungen beigebracht hat, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet ist und eine eventuell vereinbarte Anzahlung bei der AI Technik GmbH eingegangen ist.
6. Dauert eine der in Absatz 5 genannten Behinderungen länger als 3 Monate, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
7. Alle rechtsbegründenden, rechtswahrenden und obliegenheitswahrenden Erklärungen und Maßnahmen bedürfen vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarung grundsätzlich der Schriftform und werden erst mit Zugang der schriftlichen Erklärung am Sitz der AI Technik GmbH wirksam.
8. Hängt die Leistungserfüllung der AI Technik GmbH von einer Belieferung durch einen Vorlieferanten ab, so kann die AI Technik GmbH ihre Leistungspflicht unter einem Selbstbelieferungsvorbehalt stellen. Ist ein solcher Vorbehalt in den Vertrag aufgenommen, sind die AI Technik GmbH und der Besteller zum Rücktritt berechtigt, wenn die Selbstbelieferung aus Gründen, die die AI Technik GmbH nicht zu vertreten hat, binnen einer Frist von 3 Monaten ab Fälligkeit nicht oder nicht vertragsgerecht zu erhalten ist, und die AI Technik GmbH vergeblich versucht hat, Ersatzbelieferung durch zumutbare Anstrengungen zu erhalten.

§ 4 Preise
1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der AI Technik GmbH genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, in Euro ab Werk und ausschließlich Verpackung, Transport und Montage. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt zur Zahlung in einer abweichenden Währung. Die AI Technik GmbH ist nicht verpflichtet zu Entgegennahme von Zahlungen, Vorleistungen, Nebenleistungen oder vergleichbaren Leistungen in einer abweichenden Währung.
3. Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat die AI Technik GmbH Anspruch auf besondere Vergütung. Als notwendig erkannte Zusatzleistungen sollen vor Ausführung angekündigt werden.
4. Übernimmt die AI Technik GmbH auch Anlieferung und Montage, berechnet sie zusätzlich zu dem Preis für die Leistung/Ware ihre Fahrtkosten und Montagekosten entsprechend den gültigen Sätzen ihres Hauses.
5. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden tarifliche Zuschläge und Zulagen berechnet.
6. Die AI Technik GmbH ist berechtigt, durch Gesetzesänderungen bedingte Änderungen der vertraglichen Preis- und Kostengrundlagen durch Anpassung des Vertragspreises weiterzugeben. Im Übrigen hat die AI Technik GmbH einen Anspruch auf Preisanpassung, wenn eine Lieferfrist von mehr als 4 Monaten vereinbart ist und sich die Kosten für Löhne, Materialien, Montagen oder Ähnliches nachweislich um mehr als 10% erhöhen.

§ 5 Zahlung
1. Alle Regelungen über Zahlungsmodalitäten, Fälligkeiten und Beträge richten sich nach den schriftlichen Vertragsvereinbarungen und im Übrigen grundsätzlich nach den schuldrechtlichen sowie handelsrechtlichen Vorschriften und Handelsgebräuchen des deutschen Rechts.
2. Mangels besonderer Vereinbarung ist jede Zahlung mit Eintritt der gesetzlichen Fälligkeit und zwar ohne jeden Abzug an die AI Technik GmbH zu leisten. Die AI Technik GmbH ist berechtigt, Abschlagsrechnungen zu erteilen.
3. Montage und sonstige Dienstleistungsabrechnungen sind stets ohne Abzug sofort zahlbar.
4. Die Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang eingegangen sein. Ist die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang beim Besteller auf einem der Konten der AI Technik GmbH ohne Abzug eingegangen, befindet sich der Besteller ohne weitere Mahnung in Verzug.
5. Gerät der Besteller in Verzug (§ 288 Abs. 2 BGB), ist die AI Technik GmbH berechtigt, vom Tage des Verzuges an Zinsen in Höhe von 6 % über dem Basis-Zinssatz der EZB zu berechnen. Sie ist auch berechtigt, höhere Zinsen zu berechnen, wenn sie nachweisbar Kredit in Mindesthöhe der fälligen Forderung mit höherer Verzinsung in Anspruch nimmt.
6. Abweichend von § 366 Abs. 1 BGB, ist die AI Technik GmbH berechtigt, auch bei anderslautender Leistungsbestimmung des Bestellers eingehende Zahlungen, erstrangig auf ältere Schulden des Bestellers, zweitrangig auf bereits entstandene Zinsen und schließlich auf bereits entstandene Kosten.
7. Leistet der Besteller trotz Verzug und Nachfristsetzung nicht, werden Schecks oder Wechsel des Bestellers nicht eingelöst, stellt er seine Zahlungen ein, oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, kann die AI Technik GmbH die ihr obliegende Leistung ganz oder teilweise verweigern, bis die vollständige Gegenleistung des Bestellers bewirkt oder hierfür Sicherheit geleistet ist. Tritt vor Leistungserbringung durch die AI Technik GmbH Zahlungsunfähigkeit des Bestellers ein oder verweigert dieser die Zahlung bereits vor Leistungserbringung durch die AI Technik GmbH endgültig, ist diese berechtigt, ihre Leistung ebenfalls endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatzanspruch wird auf mindestens 25%des Vertragsentgelts vereinbart. Der AI Technik GmbH bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen und zu verlangen.
8. Die Aufrechnung des Bestellers mit etwaigen Gegenansprüchen gleich welcher Art wird ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unstreitig. Zurückhaltungen oder Minderung seitens des Bestellers werden gleichfalls, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen. Es sei denn, dass die behaupteten Mängelrügen oder Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
9. Werden Zahlungspflichten des Bestellers erfüllungshalber durch Wechselakzept ausgeglichen, ist der Besteller verpflichtet, alle entstehenden Wechselspesen und Wechselkosten einschließlich Steuern zu zahlen. In der Entgegennahme von Wechseln und Schecks liegt keine Stundung der Forderungen.

§ 6 Gewährleistung
Die AI Technik GmbH leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften oder, sofern die VOB/B vereinbart ist, nach § 13 VOB/B mit folgender Maßgabe:
1. Die AI Technik GmbH leistet Gewähr dafür, ihre Lieferung und Leistung so zu erbringen und ihr Werk so herzustellen, dass sie die vereinbarten Beschaffenheiten aufweisen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
2. Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach der VOB/B, falls diese vereinbart ist.
3. Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung/Leistung unverzüglich zu untersuchen und eventuelle offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen schriftlich mitzuteilen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Im Übrigen gilt § 640 Abs. 2 BGB. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in denen sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch die AI Technik GmbH bereitzuhalten.
4. Die Parteien vereinbaren grundsätzlich die Durchführung einer förmlichen Abnahme. Über die Abnahme ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen.
5. Zeigt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel der Lieferung oder Leistung, ist die AI Technik GmbH zunächst nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Die AI Technik GmbH hat das Recht auf mindestens drei Gelegenheiten zur Nacherfüllung.
6. Solange die AI Technik GmbH ihren Verpflichtungen zur Nacherfüllung nachkommt, hat der Besteller nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung, Rücktritt oder Schadensersatz zu verlangen. Diese Rechte kann der Besteller nur geltend machen, wenn die Nacherfüllungen fehlgeschlagen sind oder die AI Technik GmbH diese wegen unverhältnismäßigen Kostenaufwands verweigert hat.
7. Werden die Betriebs- oder Wartungsanweisungen der AI Technik GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Liefer- und Leistungsgegenständen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, der Besteller kann nachweisen, dass ein Mangel nicht hierauf beruht.
8. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet die AI Technik GmbH im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Leistungsgegenstand. Für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen.
9. Schadensersatzansprüche aus der Mängelgewährleistung, Verletzung vertraglicher Pflichten, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf die Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch die AI Technik GmbH beruhen, sind sowohl gegen die AI Technik GmbH als auch gegen deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht die Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Des Weiteren gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei denen der AI Technik GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Bestellers, seines gesetzlichen Vertreters, Erfüllungsgehilfen oder anderer Personen als des Bestellers.

§7 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Leistungsansprüchen, Zahlungsansprüchen, Gewährleistungsansprüchen oder anderweitigen Sekundäransprüchen sowie von Schadensersatzansprüchen gegen die AI Technik GmbH wird ausgeschlossen.

§ 8 Gefahrtragung
1. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem zugeschickt, so geht mit der Auslieferung an den Versandbeauftragten die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und/oder wer die Frachtkosten trägt. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die nicht von der AI Technik GmbH zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
2. Die Gefahrtragung richtet sich im Übrigen gemäß dem Rechtscharakter des jeweiligen Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Findet Werkvertragsrecht Anwendung, geht die Gefahr mit Abnahme auf den Auftraggeber über. Das Werk ist nach Fertigstellung der Leistungen unverzüglich abzunehmen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossene Teilleistungen. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Das Gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat.

§9 Vorleistungen des Bestellers
1. Soweit für die Leistungserbringung der AI Technik GmbH bauseitige Vorleistungen des Bestellers erforderlich sind, müssen diese vor Beginn der Leistungen der AI Technik GmbH soweit fortgeschritten sein, dass mit den Arbeiten nach der Anlieferung begonnen und die Ausführung ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann.
2. Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, und schafft er nicht unverzüglich Abhilfe auf Verlangen der AI Technik GmbH, so kann diese bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadensersatz verlangen oder dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass sie den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der Frist kündigen werde.
Für den Fall der Kündigung steht der AI Technik GmbH neben dem bis dahin entstandenen Werklohn ein Anspruch auf Ersatz der Mehraufwendungen zu, die sie für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstandes machen musste.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der AI Technik GmbH gleichgültig aus welchem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder zukünftig entstehen behält sich die AI Technik GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware/dem erbrachten Leistungsgegenstand vor.
2. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändungen, Verpfändungen, gesetzlichen oder vertraglichen Pfandrechten oder Besitzansprüchen, muss der Besteller auf das Eigentum der AI Technik GmbH hinweisen und diese unverzüglich schriftlich benachrichtigen. Etwaige Kosten und Schäden aus der Verletzung dieser Pflicht trägt der Besteller.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die AI Technik GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen.

§ 11 Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1. Für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheitlichen internationalen Kaufrechts.
2. Soweit der Besteller Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Aachen als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
3. Soweit Verträge internationale Rechtsbeziehungen aufweisen, insbesondere mit ausländischen Vertragspartnern abgeschlossen werden oder sich auf Lieferungen und Leistungen mit Auslandsberührung beziehen, bestimmen die Vertragsparteien Aachen als ausschließlichen internationalen Gerichtsstand und berufen das deutsche Zivilprozessrecht als das internationalrechtlich allein maßgebliche Prozessrecht.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.